Bei der Frage der Sicherung von Einfamilienhäusern bzw. Reihenhäusern muss die Entscheidung zwischen mechanischer Sicherung und Alarmanlage oder mechanischer Sicherung allein zunächst getroffen werden.
Wenden Sie sich dazu ein den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst.

Viele Einbrecher kommen durch die Tür. Hier sind Balkenriegelschlösser oder Türen mit Mehrfachverriegelung als Mindestschutz empfohlen. Höheren Schutz bieten einbruchhemmende Türen, die der Ö-Norm B 5338 entsprechen und mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind.
Zylinder und Beschlag alleine bieten besonders gegen das Aufdrücken wenig Schutz.
Auch der Schlosskasten muss einbruchhemmend ausgeführt sein.
Sicherheitsbügel oder Sicherheitsketten, auch als Zusatzschloss erhältlich, schützen gegen ungebetenen Besuch und ermöglichen das Öffnen der Tür einen Spalt breit.
Lassen Sie sich einen Weitwinkelspion (180 Grad) einbauen.
Wichtig ist bei allen die massiven Verankerung der Halterung im Mauerwerk oder im Boden. Der Zylinder muss außen mit einer massiven Panzerrosette geschützt sein, der Zylinderkern muss auch hier aufbohrgeschützt bzw. nachsperrgesichert sein. Ist das Türblatt schwach, ist die Verstärkung mit einer mindestens 3 mm starken Stahlplatte anzuraten.
Diese Türen müssen nach Ö-Norm B5338 geprüft und mit einer Prüfplakette an der Tür gekennzeichnet sein.
Weitere Kriterien für gute einbruchhemmende Türen:WICHTIG ist auch der Einbau durch eine Fachfirma:
Lassen Sie sich den Kauf einer einbruchhemmenden Tür nach der Ö-Norm, sowohl beim Angebot als auch auf der Rechnung bestätigen. Oft wird zuerst von Sicherheitstüren gesprochen, nach dem Kauf bzw. Einbau ist dann keine Rede mehr davon. Der Kauf einer einbruchhemmenden Tür muss auf der Rechnung bestätigt werden, ebenso durch die Prüfungsplakette an der Tür.
Achten Sie auch auf Paßgenauigkeit, zwischen Türstock und Türblatt.
Auch Sicherheitstüren gehören gesperrt, nicht nur die Tür bei Weggehen zuziehen (in die Falle schnappen lassen)!
Balkon- bzw Terrassentüren (Hebe-Flügel- und Schiebetüren) sollten mit versperrbaren Beschlägen oder Verschlusseinrichtungen versehen werden. Höheren Schutz bieten Zusatzschlösser oder Mehrfachverriegelungen und einbruchhemmendes Glas der Klasse B.
Natürlich sind Gitter auch eine Schutzmöglichkeit. Stabile Gitterkonstruktionen wie Gittertüren oder Schiebegittertüren bieten hohen Schutz. Diese Gitter sollten mindestens 19 mm stark sein, sie müssen massiv im Mauerwerk verankert sein. Empfohlen werden auch Scherengitter. Dabei ist auf massive Schutzleisten im Bereich der Führungsschienen zu achten.
Klappläden sind zu empfehlen, wenn sie in einbruchhemmender Ausführung vorhanden sind. Stahl- oder verstärkte Aluminiumrippen müssen dabei mit einem von außen schwer anzugreifenden Verriegelungssystem (Schwenkriegelschloss, Stangenverschluss, etc) kombiniert sein. Die Verankerung im Mauerwerk ist ebenfalls wichtig.
können mit Zusatzschlössern und versperrbaren Fenstergriffen oder einbruchhemmenden Mehrfachverriegelungen gegen Aufdrücken gesichert werden.

Höheren Schutz bieten Gitter, die mindestens 19 mm stark, im Abstand 12 x 12 cm, an den Kreuzungspunkten verschweißt und mindestens 10 cm im Mauerwerk verankert sind.
Werden Glasbausteine verwendet, so sind sie in einbruchhemmender Ausführung zu empfehlen, die Fugen sollten armiert werden, die Kreuzungspunkte der Armierung sind zu verschweißen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von einbruchhemmenden Glas. Die Fenster müssen dabei aber auch durch Mehrfachverriegelungen oder Zusatzschlösser gesichert sein.
Spezialfolien bieten guten Schutz gegen Durchwurf und kurze Zeit gegen Durchbruch. Sie sind nachträglich besonders leicht anzubringen und kostengünstig. Gerade bei Fenstern im oberen Stockwerk bzw. bei nicht leicht erreichbaren Fenstern und wenn es kostengünstig sein soll, zu empfehlen.
Kellerfenster sollten mit massiven Gittern gesichert werden, Kellerlichtschächte mit engmaschigen, stabilen und massiv ausgeführten Gitterrosten, welche von oben unzugänglich gegen Abheben gesichert sind.
