Richtiges Verhalten

Sollte der Täter noch anwesend sein, bzw Sie nicht sicher sind ob noch jemand da ist.

  • Rufen Sie die Polizei (Polizeinotruf 133).
  • Keinesfalls das Objekt betreten und jeglichen Kontakt mit dem/den Tätern vermeiden.
Sollten Sie dem Täter trotzdem begegnen:
  • Versuchen Sie nicht selbst einen Täter oder verdächtige Personen festzuhalten.
  • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt.
  • Lassen Sie den Täter flüchten – Fluchtweg freimachen, nicht entgegenstellen.
  • Spielen Sie nicht den Helden – keine Bewaffnungen oder Bedrohungen (Aufforderung zur Konfrontation).

Betreten Sie das Haus/die Wohnung nur in Begleitung der Polizei.
Nichts berühren! – Die Spurensicherung sollte noch Spuren finden.
Veränderungen feststellen und gemeinsam mit der Polizei ein Protokoll erstellen.
Meldung an die Versicherung machen.
Veranlassen Sie die Wiederherstellung der Gebäude- oder Wohnungssicherheit (Auftrag an Profis –Schlosser, Tischler, Glaserer, etc.).

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