Abwicklung: Worauf muss ich beim Kauf achten?

Weidefläche

1. Eigentümer werden

Damit Sie wirklich Eigentümer eines Grundstücks werden müssen die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein:

1) Es muss einen gültigen Kaufvertrag geben.
2) Ihre Eigentumsrechte müssen ins Grundbuch eingetragen werden. Erst mit der grundbücherlichen Eintragung sind Sie Eigentümer der Liegenschaft.

2. Kaufvertrag

Folgende Punkte sollten Sie im Vertrag festhalten:

  • Namen der Vertragspartner
  • genaue Bezeichnung der Liegenschaft
  • Zustand der Liegenschaft
  • Lastenfreiheit beziehungsweise eingetragene Pfandrechte
  • andere Lasten und Verbindlichkeiten, die von Ihnen übernommen werden (z.B.: Versicherungsverträge)
  • Zahlungsmodalitäten
  • Aufsandungserklärung: Einverständnis des Verkäufers, dass die Eintragung des Eigentumsrechtes zu Gunsten des Käufers im Grundbuch erfolgt.

Grundsätzlich kann jeder einen Kaufvertrag erstellen. Es ist aber ratsam, einen Anwalt oder Notar mit der Vertragserstellung zu beauftragen. Die Unterschrift muss sowieso beglaubigt werden. Wenden Sie sich an einen Notar Ihres Vertrauens oder an das Bezirksgericht.

3. Kaufabwicklung

Als Käufer müssen Sie sichergehen, dass Sie nach Bezahlung des Kaufpreises auch wirklich im Grundbuch eingetragen werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Wenn Sie vom Verkäufer einen sogenannten Rangordnungsbescheid bekommen, können Sie sicher sein, dass sonst niemand im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen wird. Die Gefahr eines Doppelverkaufs besteht damit nicht und Sie können ruhig den Kaufpreis bezahlen.
  • Am besten ist allerdings der Abschluss einer Treuhandvereinbarung: Der Käufer hinterlegt die Kaufsumme bei einem Treuhänder (Anwalt oder Notar). Der Verkäufer bekommt das Geld erst, wenn er einen Rangordnungsbescheid vorlegt oder nachdem die Verbücherung des Kaufvertrages erfolgt ist.

4. Nebenkosten

Mit dem Kaufpreis allein ist es nicht getan. Wer ein Grundstück kauft, muss mit Nebenkosten in Höhe von rund zehn Prozent des Kaufpreises rechen.

  • Grunderwerbssteuer (meist 3,5 Prozent vom Kaufpreis)
  • Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch (1 Prozent vom Kaufpreis)
  • Kosten der Vertragserrichtung
  • eventuell Vermittlungsprovision für den Makler (maximal 3 Prozent vom Kaufpreis)
  • verschiedene Gebühren (Grundverkehrskommission, etc.)
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