Eigentum: Was steht im Grundbuch?

Urkunde

1. Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in das alle Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Das heißt, im Grundbuch ist vermerkt, wem die Liegenschaft gehört und ob sie mit einem Pfandrecht belastet ist.
Der Grundbuchauszug besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Das Hauptbuch gliedert sich in drei Teile: Im sogenannten A-Blatt finden Sie Angaben über die Liegenschaft wie Größe und Widmungsart.

Im B-Blatt sind die Eigentumsverhältnisse aufgelistet. Im C-Blatt sind eventuelle Belastungen ersichtlich.

2. Katastermappe

Die Katastermappe ist eine Landkarte, in der die einzelnen Grundstücke mit ihren Grenzen eingetragen sind.

Der Kataster umfasst das
  • Koordinatenverzeichnis (Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte und der Grundstücksgrenzen),
  • Pläne und Luftbilder (Unterlagen zur Ersichtlichmachung von Tatsachen),
  • die Katastralmappe (die zeichnerische Darstellung der Grundstücke)
  • und das Grundstücksverzeichnis.

Das Grundstücksverzeichnis enthält für jedes Grundstück die Grundstücksnummer, Benützungsart oder benützungsabschnitte (Baufläche, Garten, etc.) und das Ausmaß der Fläche.

Die Katastermappe liegt beim Vermessungsamt der Bezirkshauptmannschaft und dem zuständigen Bezirksgericht auf. Mittlerweile werden auch die Katastermappen in der zentralen Grundstücksdatenbank elektronisch erfasst: www.bmj.gv.at/grundbuch. Daher werden teilweise die bei Gericht aufliegenden Katastermappen nicht mehr aktualisiert.

Jede Grundbuchseinlage hat eine eigene Einlagezahl (EZ). Wenn Sie nach einer Liegenschaft suchen und deren Einlagezahl nicht kennen, müssen Sie diese im Straßenverzeichnis oder der Katastermappe nachsehen.

3. Grundbuchsauszug

Das Grundbuch wird vom zuständigen Bezirksgericht geführt. Einen schriftlichen Grundbuchsauszug bekommen Sie daher beim Bezirksgericht sowie bei Anwälten und Notaren.

Mittlerweile gibt es eine zentrale Grundstücksdatenbank, die im Bundesrechenzentrum in Wien eingerichtet ist.
Sie umfasst Grundbuch und Kataster und verknüpft die Daten beider Bereiche: www.bmj.gv.at/grundbuch.
Wer sich kostenpflichtig registriert, kann eine elektronische Abfrage über das Internet machen.

4. Nutzungsrechte (Servitute)

Dienstbarkeiten (Servitute) sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen. Der Eigentümer wird zum Vorteil eines Dritten verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen.

Beispiele: Eine Dienstbarkeit besteht etwa darin, dass der Eigentümer das Gehen oder Fahren über sein Grundstück oder die Benutzung seiner Wohnung zu dulden hat.

Um eine Dienstbarkeit ins Grundbuch einzutragen (Einverleibung ins Grundbuch), ist ein schriftlicher, notariell beglaubigter Vertrag notwendig.

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