Elektronische Sicherung

Alarmanlagen

  • Alarmanlage: Ja oder Nein ?

    JA ! - Die Universität Graz hat in einer Studie festgestellt, dass Alarmanlagen über 60 % der Einbrecher abschrecken. Die ist der höchste zu erreichende Abschreckungsgrad. Dies wird dann erreicht, wenn das Vorhandensein einer solchen Anlage deutlich erkennbar ist. Dies wird durch eine Außensirene mit Blitzleuchte erreicht.

  • Tipps für den Einbau

    Im Idealfall beginnt Sicherheit bei der Planung. Machen sie eventuelle Architekten rechtzeitig auf Ihre Wünsche in Punkto Sicherheit aufmerksam.

    Oft wird gefragt, ob eine Alarmanlage selbst montiert werden kann. Davor wird dringend abgeraten, einzig eine Leerverrohrung, unabhängig vom Stromnetz, kann vorgesehen werden.

    Der Einbau sollte durch einen konzessionierten Alarmanlagenerrichter nach den VSÖ- (Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs) oder VdS- (Verband der deutschen Sachversicherer) Richtlinien erfolgen.

    Bereits bei den Angeboten sollten Sie darauf achten, dass bei allen Produkten die VSÖ- oder VdS-Prüfnummer angeführt ist.

    Zu empfehlen ist weiters der Abschluss eines Installationsattestes. Dies ist von der Errichterfirma, von der Versicherung und vom Betreiber zu unterschreiben. Damit sind die Richtlinien des VVÖ (Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs) erfüllt und der vereinbarte Versicherungsschutz gewährleistet.

  • Auswahl der Alarmanlage

    Grundsätzlich werden nur verkabelte Alarmanlagen empfohlen; bei Funkalarmanlagen ist das Risiko einer zusätzlichen Fehlerquelle gegeben.

    Eine Außenhautsicherung bedeutet, dass an allen Öffnungen Melder einen Einbruch anzeigen würden.
    Bei der Raumsicherung (Raumschutz) werden die zentralen Räume des Hauses und /oder jene Räume gesichert, in denen Wertgegenstände aufbewahrt werden.

    Meist ist eine Raumsicherung leichter zu montieren. Eine Außenhautsicherung ist aufwendiger und muss genau auf den Bedarf und die Situation abgestimmt werden. Eine Beratung ist daher unbedingt zu empfehlen.

    Die Energieversorgung muss durch zwei unabhängige Systeme (Netz und Akku) erfolgen. Ein sogenannter Letztalarm ist vorzusehen.

    Die Scharfschaltung darf nur bei voller Funktion der Anlage möglich sein. Ein Überfallschutz ist ebenfalls zu empfehlen; hier kann bei Gefahr der Alarm mit einem Schalter ausgelöst werden.

    Die Außensirene sollte möglichst hoch oben am Objekt montiert werden (keinesfalls in Griffhöhe)

  • Tipps für den Betrieb:

    Schalten Sie die Anlage bei jeder, auch noch so kurzer Abwesenheit ein.

    Eine Alarmanlage kann auch einen persönlichen Schutz bei Anwesenheit im Haus bieten. Hier ist aber eine besonders ausführliche Planung notwendig.

    Eine Alarmanlage muss regelmäßig gewartet werden, wir empfehlen mindestens 1x jährlich.

    Jeder Nachbar sollte wissen, dass Sie eine Alarmanlage haben, wohin der stille Alarm geht, bzw. was er tun soll, wenn die Sirene losgeht.

    Bei häufigen Fehlalarmen, schalten Sie keinesfalls die Anlage ab. Suchen Sie mit dem Errichter nach der Ursache. Es gibt Anlagen, wo alle Vorgänge genau dokumentiert werden.

    Fehlalarme sind kostenpflichtig ! – Achten Sie darauf, dass Alarmanlagen mit Anschluss an die Polizei dort gemeldet sein müssen. Erkunden Sie sich bei der örtlichen Polizeiinspektion oder beim der kriminalpolizeilichen Beratung über die Vorgangsweise.

  • Alarm - Wohin ?

    Die Alarmabgabe sollte akustisch (Sirene), optisch (Blinklicht) und über Telefonleitung erfolgen.

    Bei stillem Alarm erfolgt über Telefon die Verständigung einer Einsatzorganisation. Wir empfehlen die Anschaltung mit digitalen Systemen zu Bewachungsfirmen oder Firmen mit ständig besetzten Notrufeinsatzzentralen.
    Sollte kein stiller Alarm vorhanden sein, empfehlen wir zwei sabotagegesicherte, eigenversorgte Außensirenen mit Blitzleuchte. Die Außensirenen sollten möglichst schwer erreichbar, eine deutlich sichtbar, die andere eher versteckt, montiert werden.

Videoüberwachung

Videokameras an der Hausmauer und im Bereich der Zufahrt haben eine hohe abschreckende Wirkung auf Einbrecher. Zu beachten ist, dass die Privatsphäre der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden darf.

Wird eine Videoüberwachung durch Firmen beabsichtigt, so besteht Meldepflicht an die DSK (Datenschutzkommission) gem. § 17 DSG. Binnen zwei Monaten wird die DSK entscheiden, solange sollte mit dem Kauf und der Installation der Anlage gewartet werden. Formulare sind auf der Internetseite www.dsk.gv.at zu finden.

Das reine Beobachten mit Kameras und Monitoren ohne Aufzeichnung stellt keine Datenverarbeitung dar und ist daher nicht meldepflichtig.

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