Fertighaus - Infos von A bis Z
Fertighaus-Glossar

A

Alles aus einer Hand
Sie haben für die Umsetzung Ihres Traumhauses einen Ansprechpartner und müssen nicht unterschiedliche Handwerker/Handwerkerinnen koordinieren. Spart Zeit, Nerven und oftmals Geld.

Ausbauhaus
Als Ausbauhaus wird ein Fertighaus bezeichnet, das mit einem genau definierten Mindestleistungsumfang und zu einem Fixpreis errichtet wird. Außen sind Ausbauhäuser komplett fertig (Fenster, Türen, Dach- und Spenglerarbeiten sind ausgeführt, der Außenverputz ist aufgetragen – das Haus ist wetterdicht). Hiefür gibt es eine Norm B 2310 über den exakten Mindestleistungsumfang. Die Fertigstellung von Teilen des Innenausbaus bleibt dem Hauskäufer/der Hauskäuferin vorbehalten (z. B. Verspachteln der Innenwände, Fußbodenkonstruktion etc.).

B

Bauausführung
Erst nach Vorliegen des Baubescheids kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Bauwerke dürfen nur von einem dazu befugten Gewerbebetrieb errichtet werden. Mit der Berechtigung und der Bauführerschaft trägt der Fertighaushersteller die Verantwortung für die gesetzeskonforme und technisch richtige Abwicklung des in Auftrag gegebenen Leistungsumfangs des Bauvorhabens. Die Bauführerschaft kann während eines Projekts auch wechseln (z. B. von einer Firma, die den Keller errichtet zum Fertighaushersteller, der für die Errichtung des Hauses zuständig ist). Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird die Bauführerschaft zurückgelegt.

Baubehördliche Zulassung
Die Verwendung von durch die Baubehörde zugelassenen Produkten gibt den Konsumenten/die Konsumentin die Sicherheit, dass ein Fertighaus allen gesetzlichen Sicherheits- und Qualitätskriterien voll entspricht. Die Bestimmungen des Schall-, Brand- und Wärmeschutzes werden durch unabhängige Prüfinstitute kontrolliert und laufend an die Behörden gemeldet.

Baugrund
Ein Baugrund ist eine Fläche, deren Bebauung meist durch einen Flächenwidmungsplan erlaubt ist. Vor dem Kauf eines Grundstückes sollten die Widmung als Bauland und mögliche Auflagen am Gemeindeamt genau überprüft werden. Die Qualität eines Baugrundes wird beeinflusst von der Nutzbarkeit, der Lage, der Anbindung an Straßen und öffentliche Verkehrsmittel, der Neigung der Fläche und der Bodenbeschaffenheit. Die Fläche, die das Bauwerk auf dem Grundstück einnimmt, wird als bebaute Fläche bezeichnet. Nicht zur bebauten Fläche zählen z. B. Terrassen, Vordächer und Aufgangsstufen.

Bausatz
Ein Bausatz entspricht nicht den Mindesterfordernissen der ÖNORM B2310 und gilt in Österreich deshalb nicht als Fertighaus Bei einem „Bausatz“ werden Bauelemente auf die Baustelle gebracht und durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin selbst zusammengefügt.

Bauweisen
Die gängigsten Bauweisen sind jene aus Holz (Holzrahmen-, Holzfachwerk-, Massivholzkonsturktion), die Ziegelelementbauweise sowie die Wohnbetonkonstruktion. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der kombinierten Bauweise. Die Blockbauweise zählt laut ÖNORM nicht zu den Fertighaus-Bauweisen.

E

Einreichung
Für die Einreichung eines Bauprojekts ist der Behörde ein Einreichplan im Maßstab 1:100 sowie eine Baubeschreibung vorzulegen. Im Einreichplan müssen alle Geschoßgrundrisse, Gebäudeschnitte mit genauen Höhenlagen bezogen auf einen Fixpunkt sowie alle Ansichten des Hauses enthalten sein, weiters ein Lageplan mit den Anrainergrundstücken, Fluchtlinien und Ver- sowie Entsorgungsleitungen. Dem Plan ist ein Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) beizulegen.

Energieausweis
Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energiekennzahl eines Gebäudes. Er ist mit dem Typenschein eines Autos vergleichbar.

Energiekennzahl
Die Energiekennzahl drückt aus, wie viel Heizwärme das Fertighaus im Jahr unter genormten Bedingungen benötigt. Die Energiekennzahl wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter Bruttoschgeschoßfläche (kWh/m2) und Jahr dargestellt. Je kleiner die Zahl, desto niedriger der Heizbedarf.

Fertighaus
In der ÖNORM B 2310 wird definiert, welche Gebäude in Österreich als „Fertighaus“ bezeichnet werden dürfen. Die Norm gilt unabhängig von den verwendeten Baustoffen (Holz, Ziegel, Wohnbeton) für Wohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, mehrgeschossige Wohnbauten), Bürogebäude, Kindergärten, Schulen und Mehrzweckhäuser.
Definitionen (Fassung vom 1. Mai 2009): „Fertighaus – ein auf einem vorbereiteten Unterbau errichtetes Bauwerk aus vorgefertigten, geschoßhohen Großtafel-Wandelelementen, Raumzellen sowie aus vorgefertigten Decken- und Dachelementen, die in Produktionsstätten witterungsunabhängig hergestellt, auf die Baustelle transportiert und dort zusammengebaut werden.“

Fertigkeller
Das passende „Darunter“ für jedes Fertighaus. Auch beim Fertigkelller werden die Wandelemente exakt vorgefertigt und vor Ort versetzt. Im Info-Center in der Blauen Lagune finden Sie zu diesem Thema Spezialisten.

Finanzierung
Die Finanzierung eines Bauvorhabens stellt meistens eine Kombination aus Eigenmitteln, Wohnbauförderungen der Länder und Finanzierungen über Banken oder Sparkassen dar. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Gesamtkosten für ein Fertigbauvorhaben aus folgenden Budgetposten zusammensetzen: Grundstück, Keller oder Fundamentplatte, Fertighaus und Nebenkosten (Anliegerleistungsabgaben an die Gemeinde, Kosten für Ver- und Entsorgungsleitungen etc.). In jedem Fall sollte gemeinsam mit Spezialisten ein Finanzplan ausgearbeitet werden. Nicht vergessen werden darf in der Planung, dass zusätzlich zu den laufenden Rückzahlungsraten auch die Betriebs- und Instandhaltungskosten für das Haus finanziert werden müssen. Das Finanzservice im Info-Center in der Blauen Lagune bietet umfassende Hilfestellung.

Fixpreis
Ihr Fertighaus wird mit Sicherheit zum vereinbarten Termin „fertig“. So können Sie bequem Ihre Mietwohnung zeitgerecht kündigen und etwaige Doppelbelastungen auf ein Minimum reduzieren.

I

Individualität
Ihr Haus wird nach Ihren Vorstellungen geplant. Die Musterhäuser sind dabei eine ideale Hilfestellung, um sich Anregungen zu holen und seine eigenen Wünsche besser kennen zu lernen.

M

Musterhaus
Ein Hausmodell im Maßstab 1 : 1, das Sie von innen und außen begutachten und „mit allen Sinnen be-greifen“ können. Die Blaue Lagune präsentiert die größte Auswahl an Musterhäusern in ganz Europa.

N

Niedrigenergiehaus
In der Praxis versteht man unter Niedrigenergiehäusern jene Häuser, deren Energiekennzahl unter 50 KWh/m2 liegt. Auch der Begriff Niedrigstenergiehäuser – also Häuser, die unter den 50 KWh/m2 liegen – wird immer gebräuchlicher.

P

Passivhaus
Die Energiekennzahl von Passivhäusern beträgt maximal 15 KWh/m2 im Jahr. Zur Erreichung dieses Standards ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung unumgänglich und erfordert darüber hinaus ein geeignetes Benutzungsverhalten der Bewohner/Bewohnerinnen des Hauses.

Produktion / Qualität
Die geschoßhohen Wandelemente, die Decken- und Dachelemente von Fertighäusern werden in Produktionsstätten mit hochwertigsten Baustoffen hergestellt. Durch die präzise, computergesteuerte Verarbeitung, die witterungsunabhängige Pruduktion sowie die kontrollierte Montage vor Ort kann beste Qualität geliefert werden. Achten Sie auf die Gütezeichen!

U

U-Wert
Der U-Wert (vormals k-Wert) ist eine Maßeinheit für die Wärmedämmung. Er drückt aus, welche Leistung pro m2 des Bauteils (z. B. Außenwand, Außenfenster) auf einer Seite benötigt wird, um einen Temperaturunterschied von 1 Kelvin (K) aufrecht zu erhalten. Je kleiner der U-Wert, desto weniger Wärme wird durch den Bauteil geleitet und desto besser ist die Wärmedämmung dieses Bauteils.